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Zum Anspruch auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz

Menschen mit Behinderung haben einen besonderen und rechtlich klar definierten Anspruch auf einen für sie passenden Arbeitsplatz – dies gilt in Bezug auf die die behindertengerechte Ausstattung mit den entsprechenden technischen Hilfsmitteln ebenso wie für die Rahmenbedingungen. So haben sehbehinderte Arbeitnehmer einen Anspruch auf Hilfsmittel wie größere Bildschirme oder eigens konfigurierte Tatstaturen.

Weniger klar geregelt ist die Frage, wer denn nun überhaupt Anspruch auf die Durchsetzung solcher Rechte hat. Grundsätzlich geregelt wird das in § 164 Abs. 4, SGB IX. Demnach besteht für schwerbehinderte Menschen ein Anspruch auf das Einrichten eines behindertengerechten Arbeitsplatzes. Unter „schwerbehindert“ fallen Arbeitnehmer mit einem Beeinträchtigungsgrad von mehr als 50%. Dies kann die geistige Leistungsfähigkeit, eine psychische Erkrankung, eine körperlichen bzw. sprachliche Behinderung oder einer Hör- oder Sehschädigung bedeuten.

Auf Antrag können weniger beeinträchtigte Arbeitnehmer eine sogenannte Gleichstellung beantragen. Im Erfolgsfall gelten sie dann als „Gleichgestellte“. Ist die Frage nach dem Anspruch geklärt, müssen sich alle Beteiligten an die Realisierung der zu schaffenden Arbeitsplatzverhältnisse machen. Dazu wird ein BEM-Gespräch (Betriebliches Eingliederungsmanagement-Gespräch) geführt, das zum einen die Einrichtung des Arbeitsplatzes und den (Wieder-)Eintritt ins Arbeitsleben betrifft und zum anderen regeln soll, dass sich eine Erkrankung nicht verschlimmert oder wiederholt.

Arbeitgeber müssen notwendigen Maßnahmen zustimmen und können einem behinderten Mitarbeiter die Schaffung eines behindertenfreundlichen Arbeitsplatzes nicht verweigern. Die Schaffung eines solchen Arbeitsplatzes darf weder aus finanziellen noch aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt werden.

Wir beraten Sie gern zu allen offenen Fragen rund um das Arbeitsrecht. Sprechen Sie unsere Rechtsanwälte an (Tel. 06173 702 906) oder senden Sie uns eine E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) mit ihrem Anliegen.

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